Seit Oktober 2013 gilt für Berlin: Wird eine Wohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft, darf zehn Jahre nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die Frist beginnt mit der Eintragung des Käufers in das Grundbuch.

Eigenbedarf muss  auch nachgewiesen werden (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). D,h. dass  Sie die Wohnung für sich oder einen Angehörigen benötigen.


Sollte die Wohnung nach der Umwandlung erst vermietet worden sein, so gelten die u.g. Fristen:

  • Mietdauer bis zu 5 Jahren: 3 Monate Kündigungsfrist.
  • Mietdauer von 5 bis 8 Jahren: 6 Monate Kündigungsfrist.
  • Mietdauer von über 8 Jahren: 9 Monate Kündigungsfrist.


Es ist wichtig, im Auge zu behalten, dass ein Mieter, dem die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeuten würde, das Recht hat, Einspruch (§ 574 BGB) einzulegen. Im Falle eines solchen Einspruchs kann das Mietverhältnis fortgesetzt werden, solange es unter Berücksichtigung aller Faktoren angemessen ist. In einigen Fällen kann der Mieter sogar bis zum Ende seines Lebens in der Wohnung bleiben.


Bestand ein Mietvertrag bereits vor einer Aufteilung in Wohneigentum, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Liegt bereits ein Kaufvertrag vor, hat der Mieter zwei Monate (bei Sozialwohnungen sechs Monate) Zeit zu entscheiden, ob er kaufen möchte.

Auf Grund der starken Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt in Berlin ist es nicht schwer, einen Mieter zu finden.

Allerdings muss man als Eigentümer viele Einzelheiten und rechtliche Aspekte beachten:


  •  muss man sich an den Mietspiegel orientieren?
  • um wie viel darf man die Miete bei dem Mieterwechsel erhöhen?
  • was ist wichtig für einen Mietvertrag, kann man einen Mietvertrag befristen?
  • Wohnung möbliert oder unmöbliert vermieten? Vorteile und Nachteile?
  • wurde die Miete zu hoch angesetzt, welche Risiken für Vermieter gibt es?
  • Kaution - Höhe und ein separates Konto?


Gern beraten wir Sie und übernehmen den gesamten Ablauf: von Mietersuche bis zur Übergabe.

Wir haben starke Partner an unserer Seite, die Sie in den Sachen Finanzierung und Versicherungen beraten können und den gesamten Ablauf für Sie übernehmen werden.

  • Einmalig nach dem Kauf: Grunderwerbsteuer
  • Quartalsweise: Grundsteuer
  • Jährlich: Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen der in Deutschland gelegenen Immobilien.

Es ist jährlich eine Einkommenssteuererklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben.

Hierzu sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

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